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Benötige ich Arbeitsschutz?
Die Betriebsmedizin, oder auch Arbeitsmedizin genannt, spielt in Unternehmen in Deutschland eine wichtige Rolle, denn alle Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Insbesondere laut Arbeitsschutzgesetz § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz treffen. Somit ist jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet einen Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen und medizinische Beratung seiner Mitarbeiter zu bestellen. Diese Untersuchungen darf kein Hausarzt durchführen, hierfür muss ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner beauftragt werden.