Arbeitsmedizin & externe Betriebsärzte.

Wir betreuen Sie bundesweit durch die komplexen Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

betreute Unternehmen

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zufriedene Kunden

angebotene Dienstleistungen

Arbeitsmedizin

Beratung und Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen, Schulungen 

Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefährdungsbeurteilung,
Schulung und Ausbildung

Ihr Full-Service Partner

Ob Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit, betreuen wir Sie innovativ und zu 100% rechtssicher, durch komplexe und vielseitige Themengebiete. Angesichts unseres Detailwissens und unserem breit aufgestelltem und zuverlässigem Team, stellen wir Jahr für Jahr unsere Kunden vollsten zufrieden.

Warum LiaMeda?

Betriebsmedizin wird vom Gesetzgeber für alle Arbeigeber vorgegeben. Leider sind Betriebsmediziner bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin rar geworden. Gerade für Unternehmen, die dezentral organisiert sind und viele verschiedene Standorte haben, stellt sich das Problem der betriebsmedizinischen Betreuung mit gleichbleibender Qualität und Quantität. Wir sind durch unser Netzwerk und unsere angestellten Betriebsmediziner in der Lage, gerade diesen Unternehmen unterstütztend zur Seite zu stehen. Unsere Ärzte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und können so einen up-to-date Standard in der betriebsmedizinischen Betreuung gewährleisten.

Das sagen unsere Kunden über uns

Wir freuen uns den bestehenden Vertrag zu verlängern. Besonders der uns zugewiesene Arzt ist sich sehr sicher in dem wie er uns berät.  Nur empfehlenswert.

– Luise B., Id****

Sehr freundliches und zuvorkommendes Personal, welches uns auf Anfrage der Berufsgenossenschaft kompetent und schnell weitergeholfen hat.

– Kilan A., Cle******is GmbH

Die Kommunikation mit dem gesamten Team ist spitze.

– Manoj K. 

Benötige ich Arbeitsschutz?

Die Betriebsmedizin, oder auch Arbeitsmedizin genannt, spielt in Unternehmen in Deutschland eine wichtige Rolle, denn alle Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Insbesondere laut Arbeitsschutzgesetz § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz treffen. Somit ist jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet einen Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen und medizinische Beratung seiner Mitarbeiter zu bestellen. Diese Untersuchungen darf kein Hausarzt durchführen, hierfür muss ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner beauftragt werden.