Gefährdungsbeurteilung
Wir betreuen Sie bundesweit durch die komplexen Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Für einen sicheren Ablauf
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um ein sicheres Umfeld für seine Mitarbeiter zu schaffen. Nach einer gründlichen Analyse werden daraus mögliche Betriebsanweisungen erstellt, die durch die Mitarbeiter einzuhalten sind. Hierbei steht vor allem die Gesundheit und die Sicherheit im Vordergrund, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können ist es deshalb wichtig die Risiken benennen zu können. Buchen Sie am besten jetzt noch eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb und sorgen für eine sichere Arbeitsumgebung.
Die Gefährdungsbeurteilung findet auf folgender Basis statt:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inkl. Explosionsgefahren (Ex-Schutz-Dokument)
- Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV) inkl.
- Technischen Regel biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
- Lastenhandladungsverordnung (LasthandhabV)
- Maßgabe der Leit-Merkmal-Methode (LMM)
- Lärm- und Vibrationsverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Notfallsituationen und Alleinarbeit